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SeniorInnenurlaubsaktion

SeniorInnenurlaubsaktion 2013

 

Steirische SeniorInnen sollen sich Urlaub mit "Tapetenwechsel" leisten können, auch wenn ihr eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht.
Deshalb gibt es in der Steiermark die SeniorInnenurlaubsaktion, je zur Hälfte finanziert vom Land Steiermark und den Sozialhilfeverbänden.

 

Der einwöchige Urlaub in ausgewählten steirischen Gasthöfen ist somit
für die TeilnehmerInnen kostenlos.

 

Zielgruppen:

Teilnehmen können Personen:

  1. die bis 31. Dezember des laufenden Jahres das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  2. die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind,
  3. die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
  4. deren Gesamtnettoeinkommen den Richtsatz* nicht übersteigt,
  5. die sich ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort zurechtfinden (Pflegestufe 1 und 2),
  6. die pflegebedürftig sind, aber von einem Angehörigen oder einer anderen pflegenden Person (Nachbarn, Freunde, etc. ...) betreut werden wollen.
    In diesen Fällen können die Pflegestufen der TeilnehmerInnen der Urlaubsaktion 3 oder höchstens 4 betragen,
  7. wenn sie mit der Unterbringung in einem Zweibettzimmer einverstanden sind. (betreuende Begleitpersonen werden nach Möglichkeit in nahe gelegenen Zimmern oder gemeinsam in Appartements untergebracht).

 

 

Vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung wurden für die
SeniorInnenurlaubsaktion 2013 nachfolgend angeführte Turnusse zur Verfügung gestellt:

  1. Turnus: Dienstag, den 07. Mai 2013 bis Dienstag, den 14. Mai 2013:
                Gasthof "Vorauerhof", 8250 Vorau Nr. 25
                Gasthof "Sonnenhof", 8230 Hartberg, Penzendorf 47
                (Anmeldefrist: 08. April 2013 !)    

  2. Turnus: Dienstag, den 04. Juni 2013 bis Dienstag, den 11. Juni 2013:
             
         Gasthof "Schwammer", 8241 Dechantskirchen Nr. 3
                 Pension "Stelzer", 8241 Dechantskirchen Nr. 63
                 Gasthof "Pink", 8255 St. Jakob im Walde, Kirchenviertel 3
                 (Anmeldefrist: 06. Mai 2013 !)

  3. Turnus: Dienstag, den 10. September 2013 bis Dienstag, den 17. September 2013:
                  
    Gasthof "Hubmann", 8734 Kleinlobming, Meranstraße 9
                 Gasthof "Kutscherwirt", 8250 Vorau, Klosterberggasse 6
                 (Anmeldefrist: 13. August 2013 !)

 

 

 

*Richtsatz für das Nettoeinkommen:

  1. für allein lebende Personen: € 837,63
  2. für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften: € 1.255,89
    (gemeinsames Nettoeinkommen!)

 

 

Alle interessierten GemeindebürgerInnen ersuchen wir um ehest mögliche
Anmeldung, da die Vergabe der Plätze nach dem Datum des Einlangens
der Anträge erfolgt.

 

 

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen
des Gemeindeamtes (Tel.: 03636/621-0) jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

 

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